Interpellation: «Gesundheits­gefährdung durch Handys wegen Nicht­einhaltung von SAR-Werten»

in Gesundheit, Politik, Schweiz

Nationalrätin Martina Munz hat am 18. Dezember 2019 die Interpellation 19.4496 «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung von SAR-Werten» eingereicht.

 

«In den Interpellationen 18.362218.3966 und 19.3180 gab der Bundesrat Auskunft zu Geräten die Funkstrahlung erzeugen. Dazu gehören beispielsweise Handys, Pulsuhren, Kopfhörer, Notebooks und Tablets, die oft den ganzen Tag auf dem Körper getragen werden oder nahe am Körper verwendet werden. Der Bundesrat nehme die gesundheitliche Gefährdung zwar ernst, spielte jedoch die Brisanz der Problematik herunter und betonte die hohe Eigenverantwortung der Gerätehersteller.» lautet es in der Interpellation.

Frau Nationalrätin Martina Munz

[...] Es besteht deshalb der begründete Verdacht, dass bei Nichteinhaltung des zulässigen SAR-Wertes eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Viele der betreffenden Handy-Modelle dürften auch bei uns erhältlich sein. Im Sinne des NISSG Artikels 4ff. ist der Bundesrat legitimiert bei Nichteinhaltung des SAR-Wertes Massnahmen zu ergreifen. [...]Auszug aus der Interpellation 19.4496 von Martina Munz

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Warum überlässt der Bundesrat die Einhaltung der SAR-Werte den Herstellern und Importeuren, wenn aus anderen Ländern bekannt ist, dass diese ihre Eigenverantwortung nicht wahrnehmen?
  2. Ist er bereit, regelmässig industrieunabhängige Überprüfungen von Handys und anderen strahlenden Geräten, die direkt oder nahe am Körper getragen werden, zu veranlassen?
  3. Ist er bereit Geräte, die den Grenzwert nicht einhalten, aus dem Markt zu ziehen und fehlbare Anbieter zu strafen?
  4. Ist er bereit die Ergebnisse der Überprüfung regelmässig detailliert und vollständig zu veröffentlichen?

7 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Die Umsetzung von 5G erscheint mir immer mehr als Machbarkeitshysterie von einseitigen Interessenten, die alles automatisieren möchte, damit alles, auch der Mensch, kontrollierbar und dirigierbar wird. Das scheint ihnen förderlich zu sein. Deswegen kann man einige Nachteile in Kauf nehmen. So war es auch mit der Atomenergie in den 60ger Jahren. Wir müssen uns mit “Händen und Füssen” wehren, denn es ist ein Grössenwahn mit unabsehbaren Folgen, die man nicht wahrhaben will und das nennt man sogar wissenschaftlich. Es kommt immer wieder die Begründung, dass wir das brauchen. Mir stellt sich die Frage, wer es brauchen will. Vielleicht müsste man eine Initiative starten, damit das Volk darüber abstimmen kann. Ich höre schon, die Drohung, dass Arbeitsplätze verloren gehen und wir knicken ein. Es braucht Mut, um sich von der Allmachtsvorstellung von wenigen Interessenten nicht unterkriegen zu lassen, wie es Willhelm Tell gemacht hat. Das ist dann wirklich Eidgenössisch.

  2. Es muss darauf bestanden werden, dass
    – Studien (Naturverträglichkeit an Tieren, Pflanzen)
    – Kontrollmessungen
    – ‘Gesundheitsverträglichkeits-Entscheidungen’
    – Immissions – und Betriebsmessungen an Antennen
    weder von Mobilfunkbetreibern,
    noch von in irgendeiner Weise finanziell oder wirtschaftlich (lobbyismus)
    profitierenden Gruppen, Leuten bei gesetzlichen und andern Regelungen zum Schutz von Personen und Natur
    involviert sein dürfen.

  3. Die vereinigte Bundesversammlung hat eine vorrangige Aufgabe: Dem Land und seinen Bürgern nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen. Denn der Souverän – “super regnum” – steht über der Regierung. Seine Interessen, sein Wohl und seine Unversehrtheit haben darum oberste Priorität, während wirtschaftliche Partikularinteressen im Verhältnis dazu stets als nachrangig zu bewerten sind. So will es die Verfassung.
    Das Parlament, seine Kammern, Kommissionen und Organe sind kein “Wunschkonzert” für die Meistbietenden. Darum sollten sie auch nie von wirtschaftlich abhängigen Wissenschaftlern und befangenen Lobbyisten beraten werden dürfen. Denn wenn die Regierung ihren Auftrag des Dienstes an Land und Volk nicht verfassungsgemäss wahrzunehmen gewillt ist, hat sie ihre Legitimation verwirkt.
    Da die Industrie ihre Verantwortung erfahrungsgemäss nie aus eigener Initiative wahrnimmt, wäre es haarsträubend naiv zu behaupten, auf die Beteuerungen der Industrie sei Verlass. Es wäre eine grobe Vernachlässigung der “due dilligence”. Da sich die Mobilfunkindustrie bisher der Beweislastumkehr verweigert, MUSS die Politik geeignete Massnahmen treffen, um das Wohl und die Unversehrtheit der Allgemeinheit sicherzustellen.

  4. … mal im Ernst. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland empfehlt nach den SAR werten zu schauen. Mit diesem Artikel hier frage ich mich: Verstoßen diese damit nicht gegen das deutsche Grundgesetz 2.2. “Schutz vor Gefahr” ? Nur eine “Empfehlung” darf doch da nicht reichen oder?
    Ich hoffe das auf diesem Weg sich mehr öffnet und Bewusster wird.
    Danke für Ihren Einsatz 🙂