Interpellation: «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung von SAR-Werten»
Nationalrätin Martina Munz hat am 18. Dezember 2019 die Interpellation 19.4496 «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung von SAR-Werten» eingereicht.
7 Kommentare zu diesem Beitrag
Die Frage muss geklärt sein, wer Haftet bei nachweislichen Schäden an Personen ,Tieren und Natur durch 5G Strahlen.
Die Umsetzung von 5G erscheint mir immer mehr als Machbarkeitshysterie von einseitigen Interessenten, die alles automatisieren möchte, damit alles, auch der Mensch, kontrollierbar und dirigierbar wird. Das scheint ihnen förderlich zu sein. Deswegen kann man einige Nachteile in Kauf nehmen. So war es auch mit der Atomenergie in den 60ger Jahren. Wir müssen uns mit “Händen und Füssen” wehren, denn es ist ein Grössenwahn mit unabsehbaren Folgen, die man nicht wahrhaben will und das nennt man sogar wissenschaftlich. Es kommt immer wieder die Begründung, dass wir das brauchen. Mir stellt sich die Frage, wer es brauchen will. Vielleicht müsste man eine Initiative starten, damit das Volk darüber abstimmen kann. Ich höre schon, die Drohung, dass Arbeitsplätze verloren gehen und wir knicken ein. Es braucht Mut, um sich von der Allmachtsvorstellung von wenigen Interessenten nicht unterkriegen zu lassen, wie es Willhelm Tell gemacht hat. Das ist dann wirklich Eidgenössisch.
Es muss darauf bestanden werden, dass
– Studien (Naturverträglichkeit an Tieren, Pflanzen)
– Kontrollmessungen
– ‘Gesundheitsverträglichkeits-Entscheidungen’
– Immissions – und Betriebsmessungen an Antennen
weder von Mobilfunkbetreibern,
noch von in irgendeiner Weise finanziell oder wirtschaftlich (lobbyismus)
profitierenden Gruppen, Leuten bei gesetzlichen und andern Regelungen zum Schutz von Personen und Natur
involviert sein dürfen.
Die vereinigte Bundesversammlung hat eine vorrangige Aufgabe: Dem Land und seinen Bürgern nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen. Denn der Souverän – “super regnum” – steht über der Regierung. Seine Interessen, sein Wohl und seine Unversehrtheit haben darum oberste Priorität, während wirtschaftliche Partikularinteressen im Verhältnis dazu stets als nachrangig zu bewerten sind. So will es die Verfassung.
Das Parlament, seine Kammern, Kommissionen und Organe sind kein “Wunschkonzert” für die Meistbietenden. Darum sollten sie auch nie von wirtschaftlich abhängigen Wissenschaftlern und befangenen Lobbyisten beraten werden dürfen. Denn wenn die Regierung ihren Auftrag des Dienstes an Land und Volk nicht verfassungsgemäss wahrzunehmen gewillt ist, hat sie ihre Legitimation verwirkt.
Da die Industrie ihre Verantwortung erfahrungsgemäss nie aus eigener Initiative wahrnimmt, wäre es haarsträubend naiv zu behaupten, auf die Beteuerungen der Industrie sei Verlass. Es wäre eine grobe Vernachlässigung der “due dilligence”. Da sich die Mobilfunkindustrie bisher der Beweislastumkehr verweigert, MUSS die Politik geeignete Massnahmen treffen, um das Wohl und die Unversehrtheit der Allgemeinheit sicherzustellen.
… mal im Ernst. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland empfehlt nach den SAR werten zu schauen. Mit diesem Artikel hier frage ich mich: Verstoßen diese damit nicht gegen das deutsche Grundgesetz 2.2. “Schutz vor Gefahr” ? Nur eine “Empfehlung” darf doch da nicht reichen oder?
Ich hoffe das auf diesem Weg sich mehr öffnet und Bewusster wird.
Danke für Ihren Einsatz 🙂
Appel soll sehr hohe SAR werte haben. Bitte nicht bekannt machen, da meine Schwiegermutter damit telefoniert….
Wollen wir den totalen Überwachungsstaat ?
Das ist die erste frage zu 5G!