Das Bundesamt für Kommunikation erarbeitete im Jahr 2025 einen Gesetzesentwurf, der die Abschaffung des Einsprache-Rechts und die Schwächung des Beschwerde-Rechts bis zur Wirkungslosigkeit vorsieht. Der Bundesrat veröffentlichte den Entwurf am 12. Dezember 2025 und gab Behörden, Organisationen und Interessierten die Möglichkeit, eine Stellungnahme innerhalb der Vernehmlassungsfrist bis 31. März 2026 einzureichen. Rasch war klar, dass dieses Vorhaben das rechtliche Gehör der Bevölkerung krass verletzt und damit absolut verfassungswidrig ist.
Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfs ist längst klar
Der Bundesrat hätte es eigentlich wissen müssen: Das Bundesgericht pfiff den Bundesrat bereits im Jahr 2024 zurück, als er schon damals das Einsprache-Recht gegen die Erhöhung der Strahlung abschaffen wollte (im Zusammenhang mit dem Korrekturfaktor). Auch die Kantone wurden vom höchsten Gericht zurechtgewiesen, als Anwohner einer Antenne gegen die «Bagatell-Bewilligung» einer umgebauten Antenne bis vor Bundesgericht zogen und Recht bekamen. Die Anwohnerschaft von Mobilfunkantennen hat das Recht, vor der Baubewilligung angehört zu werden (rechtliches Gehör) und muss ihre Rechte wirksam vor einem Gericht geltend machen können (Rechtsweggarantie).
Das erwähnte «Bagatell-Verfahren» ähnelt dem neuen Gesetzesentwurf stark. Das Bundesgericht sagte zu solchen Beschneidungen der Volksrechte: «Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens [mit Einsprache-Recht] erscheint geboten, um das rechtliche Gehör […] zu gewährleisten (Art. 29 und 29a Bundesverfassung).» (BGE 1C_506/2023). Die Abschaffung des Einsprache-Rechts ist somit nicht zulässig.
Das Einsprache-Recht ist ein unersetzbares Volksrecht
Das Einsprache-Recht ist sozusagen das dritte Volksrecht neben Initiative und Referendum. Neue Antennen werden regelmässig vehement bekämpft, auch mittels Einsprachen und Beschwerden. Diese Bemühungen sind zunehmend erfolgreich, weil die Bauvorhaben oft rechtswidrig sind (Verletzung der Zonenvorschriften, Überschreitung der Grenzwerte, fehlerhafte Berechnungen etc.). In zwei Drittel aller Fällen sind Baugesuche fehlerhaft und müssten von den kantonalen Fachstellen gestoppt werden – doch diese bleiben oft untätig. Nur dank der gewissenhaften Anwohnerschaft kann die Einhaltung der Grenzwerte überhaupt sichergestellt werden. Gerade im Bereich Mobilfunk sind das Einsprache- und das Beschwerde-Recht daher von essenzieller Bedeutung.
2 Kommentare zu diesem Beitrag
Ein grosser Erfolg für den Verein Schutz vor Strahlung. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dieses wichtige Anliegen unterstützt haben.
Gerade in einer Zeit, in der bereits bis zu 10 % der Bevölkerung in der Schweiz von negativen Auswirkungen elektromagnetischer Hochfrequenzfelder betroffen sind, setzt dieses Ergebnis ein starkes Zeichen.
Umso wichtiger ist dies, weil selbst die Wissenschaft heute einräumt, dass im Bereich der nicht-thermischen Wirkungen von HF-EMF nicht abschliessend geklärt ist, ob die geltenden ICNIRP-Grenzwerte die Bevölkerung wirklich umfassend schützen. Diese Grenzwerte beruhen im Wesentlichen auf thermischen Effekten. Nicht-thermische und biologisch relevante Wirkungen bleiben damit weiterhin ungenügend berücksichtigt.
Deshalb braucht es dringend mehr unabhängige Forschung und eine kritische Überprüfung des heutigen Schutzniveaus. Nach über 20 Jahren ist es an der Zeit, sowohl die Grenzwerte als auch das Vorsorgeprinzip mit den Anlagegrenzwerten neu zu beurteilen.
Besonders auffällig ist dies bei Signalen mit niederfrequenten Modulationen oder Taktungen. Solche Strukturen werden durch die heutigen Bewertungsmodelle nicht adäquat erfasst. Das gilt insbesondere für DAB+ und WLAN, die beide einen Takt im Bereich von 10 Hz erzeugen.
Super gemacht, danke euch für die Arbeit. Hoffen wir, unsere Politiker nehmen es wahr und nicken nicht nur immer bei den Vorschlägen der Lobby.