alles zum Korrekturfaktor

Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Korrekturfaktor und zu den nachträglichen Baugesuchen. Die Seite wird laufend ergänzt.

Derzeit reichen die Mobilfunkbetreiber hunderte nachträgliche Baugesuche ein. Diese sind jedoch nicht vollständig und zudem wird beantragt, zukünftig die Grenzwerte regelmässig stark zu überschreiten. Dagegen kann Einsprache erhoben werden. Diese Mustereinsprache ist für alle nachträglichen Baugesuche für den Korrekturfaktor.

Antennen, die derzeit ohne Baubewilligung mit Korrekturfaktor betrieben werden, laufen illegal und müssten ausgeschaltet werden. Um dies zu erreichen, kann eine baurechtliche Anzeige eingereicht werden.

Baurechtliche Anzeige gegen die Nutzung des Korrekturfaktors ohne Baubewilligung herunterladen

Manche befinden sich derzeit in einem laufenden Baubewilligungsverfahren für Antennen, auf denen der Korrekturfaktor angewendet werden soll. Die Vorlage für die nachträgliche Eingabe kann bei solchen Verfahren eingegeben werden. Sie enthält die Information zum neusten Bundesgerichtsentscheid aus Winterthur.

Nachträgliche Eingabe zur Einsprache (während Baubewilligungsverfahren) herunterladen