Mustervorlagen und Anleitungen Einsprache gegen 5G-Mobilfunkantenne
5G-Antennenanlagen dürfen grundsätzlich nur mit einer Baubewilligung der Behörden errichtet oder geändert werden. Gegen eine Baubewilligung kann Einsprache erhoben werden. Im Kanton Zürich und Schaffhausen muss ein Rekurs eingereicht werden, wobei vorausgehend der Baurechtsentscheid angefordert werden muss. In allen anderenKantonen kann Einsprache gemacht werden. Eine Einsprache bzw. ein Rekurs kann von einspracheberechtigten Personen oder Verbänden ergriffen werden. Unsere Mustervorlagen helfen Ihnen bei der Erstellung einer kompetenten Einsprache. Mit der Analyse der Baugesuchsunterlagen können Sie die Chancen Ihrer Einsprache steigern.
Schritt-für-Schritt zur Einsprache
Einspracheberechtigt sind alle volljährigen Menschen, Schweizer/-innen und Ausländer/-innen, die einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und die innerhalb des festgelegten Einspracheradius (Standortdatenblatt) von einigen hundert Metern bis zu mehreren Kilometern...
- wohnen.
- zu mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag arbeiten.
- eine Ausbildung absolvieren (Schule, Lehre, Studium,..., bei nicht Volljährigen deren Eltern).
- ein (un-)bebautes Grundstück besitzen.
Auch wenn der Baugesuch-Standort aufgrund eines Hügels oder Berges nicht sichtbar ist, sich in einer Nachbarsgemeinde oder sogar einem Nachbarskanton befindet!
Der sogenannte Einspracheperimeter (= Umkreis) wird immer in jedem Baugesuch separat berechnet und ist nie der gleiche.
Je nach Kanton bestehen verschiedene Fristen, welche zwingend eingehalten werden müssen. Fristen gelten ab öffentlicher Bekanntmachung des Baugesuches. Wird eine Frist verpasst, ist es nicht mehr möglich, eine Einsprache zu erheben.
Falls es pressiert: Reichen Sie einen Antrag mit kurzer Begründung ein und liefern Sie die Gründe nach.
Antrag: Die Baubewilligung sei nicht zu erteilen.
Begründung: Wir wohnen im Einspracheradius der Antenne und sind besonders betroffen (Zunahme der Strahlung)
Der Antrag und die Begründung können im Normalfall wörtlich übernommen werden und stellen das Minimum einer Einsprache dar. Begründen Sie in wenigen Sätzen Ihre Befürchtungen.
In wenigen Kantonen (z.B. ZH, SH) ist vorgesehen, dass vor der Einsprache ein Begehren um Zustellung des Baurechtsentscheides eingereicht werden muss. Die Frist ist meistens 20 Tage ab Publikation des Baugesuches – konsultieren Sie die Bauausschreibung. Das Begehren wird direkt beim Bauamt der Gemeinde / der Stadt angefordert. Die Schreibgebühr, meist zwischen CHF 30.– und CHF 60.– wird in Rechnung gestellt oder ist sofort zu begleichen.
Für eine Einsprache benötigen Sie gute Argumente und Einwände, die unter anderem auf dem Baugesuch basieren. Auf dem Bauamt erhalten Sie immer Akteneinsicht, dazu haben Sie das Recht. Verlangen Sie eine Kopie des Standortdatenblattes und der Pläne, wenn möglich auch Kopien vom kompletten Baugesuch. Manche Bauämter stellen Ihnen das Material gerne digital zu. Gute, scharfe Fotografien oder Kopien reichen aber auch aus.
Senden Sie das Standortdatenblatt bitte zur Archivierung auch gleich an baurecht@schutz-vor-strahlung.ch.
Nun können Sie Unterschriften sammeln.
Füllen Sie das obenstehende Formular aus, klicken Sie dazu auf «Mustereinsprache anfordern». Wir stellen Ihnen umgehend eine Mustereinsprache und mit ihr die Unterschriftenbogen per E-Mail zu.
Die Unterschriftenbogen sind auf das individuelle Baugesuch anzupassen. Ziehen Sie das Standortdatenblatt zu Hilfe. Liegenschaftenumkreis entspricht dem Einspracheperimeter im Standortdatenblatt des Baugesuches.
Füllen Sie das obenstehende Formular aus, klicken Sie dazu auf «Mustereinsprache anfordern». Wir stellen Ihnen umgehend eine Mustereinsprache und die Anleitung per E-Mail zu.
Finden Sie interessierte Nachbarn, schliessen Sie sich zusammen, teilen Sie Arbeiten auf: zusammen geht vieles einfacher, so auch eine Einsprache gegen einen Mobilfunkanbieter. Es braucht einen langen Atem und evtl. für einen weiteren Schritt auch Geld. Sammeln Sie Unterschriften von einspracheberechtigten Bewohner/-innen. Unterschriftenbogen-Original der Baubehörde einreichen – immer eine Kopie behalten.
Wenn Sie unsere Mustereinsprache erhalten haben, können Sie diese auf das vorliegende Baugesuch gemäss der beigelegten Anleitung anpassen. Sie können auch noch weitere Punkte in die Einsprache einfügen.
Wir sind gerne bereit, die Berechnung der Grenzwert-Überschreitungen und andere Berechnungen für Sie zu machen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit und können nicht garantieren, dass wir jederzeit Kapazität und Know-How dafür zur Verfügung haben. Bitte schicken Sie uns dazu das Standortdatenblatt und den Lageplan oder gleich die kompletten Baugesuchsunterlagen vom Bauamt per E-Mail auf baurecht@schutz-vor-strahlung.ch.
Die Frist beträgt in den meisten Kantonen 14-30 Tage um eine Einsprache gegen ein Baugesuch einzureichen. Die Einsprachefrist entnehmen Sie der Baupublikation oder klären sie bei Ihrer Gemeinde ab.. Reichen Sie die Einsprache nun auf dem Bauamt gegen eine Empfangsbestätigung ein oder schicken Sie die Einsprache per Einschreiben (spätestens am Tag der Einsprachefrist – Datum des Poststempel ist massgebend) per Post.
Damit wir Sie und andere Einsprecher weiterhin unterstützen können, sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Werden Sie am besten bei uns Mitglied oder lassen Sie uns eine Spenden zukommen.
Herzlichen Dank.
Baugesuchsunterlagen enthalten immer mal wieder Fehler. Wenn Sie diese geltend machen, steigen die Chancen der Einsprache. Der Verein Schutz vor Strahlung bietet Ihnen eine kostenlose Analyse der Baugesuchsunterlagen an. Senden Sie Fotos oder Scans der vollständigen Baugesuchsunterlagen entweder an analyse@schutz-vor-strahlung.ch oder per Post an «Verein Schutz vor Strahlung», 8044 Zürich.
Analysen und weitere Kritikpunkte können in den meisten Fällen jederzeit auch nach der Einsprachefrist im laufenden Einspracheverfahren nachgereicht werden.
Damit wir unsere Angebote aufrecht erhalten und weiter ausbauen können, bitten wir um Spenden. Danke!
Weiterführende Informationen
- Nachschlagewerk für Behörden: «Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte» (BAFU)
- Grundlagen-Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» (BAFU)
- Kantonale und städtische Fachstellen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) (PDF, 412 kB, 02.04.2022) (BAFU)
- Elektrosmog: Fachstellen und Behörden (BAFU)
- Wie strahlt eine Mobilfunkantenne? Wie wird sie bewilligt und kontrolliert? (BAFU)